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Räder und Rollen von Schwalb
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Rollen von Schwalb - Hersteller für Räder & Rollen

Produkthaftung

Sehr geehrter Kunden,

gemäß der im "Produktionshaftungsgesetz" definierten Haftung des Herstellers für seine Produkte (§4 ProdHaftG ) sind die nachfolgenden Informationen über Räder und Rollen zu beachten. Die Nichtbeachtung entbindet den Hersteller von seiner Haftungspflicht.

1. Information zur Produkthaftung und bestimmungsgemäße Verwendung Produkthaftung
Räder und Rollen im Sinne dieser Definition sind Bauteile, die im allgemeinen austauschbar sind und an dafür vorgesehene Geräte, Möbel und Transportsysteme oder hierzu artverwandte Produkte zur Fahrbarmachung angebaut werden.

Diese Information zur Produkthaftung bezieht sich auf Räder und Rollen, insbesondere auf passiv lenkende Rollen (Lenkrollen), für nicht maschinell bewegte Fahrzeuge und Geräte, im folgenden Objekt genannt, die üblicherweise nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit und nicht im Dauerbetrieb bewegt werden.

Räder und Rollen im Sinne dieser Information zur Produkthaftung können für folgende Anwendungsbereiche eingeteilt werden:

  • Wohnbereich - z.B. Sitzmöbel, Wohnmöbel
  • Dienstleistungsbereich - z.B. Einkaufswagen, Büromaschinen
  • Krankenhausbereich - z.B. Krankenbetten
  • Industrieller Bereich - z.B. Transportgeräte für mittlere und schwere Tragfähigkeit

Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört insbesondere die fachgerechte Montage:

  • Das Produkt muß an allen dafür vorgesehenen Punkten fest mit dem Objekt verbunden werden.
  • Das Objekt muß an diesen Stellen ausreichend Festigkeit haben
  • Die Funktion des Produktes darf durch die Montage nicht beeinträchtigt oder verändert werden.
  • Lenkrollen müssen so montiert werden, daß ihre Schwenkachsen senkrecht stehen.
  • Bockrollen müssen so montiert werden,daß ihre Radachsen zueinander fluchten.
  • An einem Objekt sind nur Lenkrollen gleicher Art zu verwenden. Werden auch Bockrollen angebaut, so dürfen nur die hierfür vom Hersteller empfohlenen Rollen montiert werden.

 

Für Feuchträume, bei direkter Bewitterung, in Meeresnähe oder für den Einsatz in aggresiver, korrisionsfördernder Umgebung müssen Produkte in Sonderausführung spezifiert werden.
Bei Verwendung im Temperatubereich unter 5°C und über 30°C sind Produkte in Sonderausführung zu spezifizieren. Auf keinen Fall dürfen Standardprodukte unter diesen Bedingungen mit Nennlast betrieben werden.
Rad, Gehäuse, Feststelleinrichtungen und Achszubehör bilden eine Funktionseinheit. Haftungspflicht besteht nur für unsere Orginalprodukte.

Bei der Auswahl der Rollen müssen alle möglichen Belastungen bekannt sein. Andernfalls sind diese mit ausreichenden Sicherheitszuschlägen abzuschätzen.

2. Fehlgebrauch Produkthaftung
Ein Fehlgebrauch - d. h. die nicht bestimmungsgemäße Produktnutzung von Rädern und Rollen - liegt beispielsweise vor, wenn

  • die Räder und Rollen mit einer höheren Traglast zum Einsatz kommen als die max. Tragfähigkeit im Katalog ausweist.
  • der Einsatz auf ungeeignetem, unebenen Boden erfolgt.
  • zu hohe oder zu niedrige Umgebungstemperaturen vorliegen.
  • ein Gerät mit festgestellten Rollen gewaltsam bewegt wird.
  • besonders aggressive Medien einwirken können.
  • unsachgemäße grobe Stoß- und Fallbelastungen zur Wirkung kommen.
  • fremdkörper in die Bandagen/Reifen eindringen können.
  • die Räder und Rollen mit einer zu hohen Geschwindigkeit eingesetzt werden.
  • Veränderungen vorgenommen werden, die nicht mit dem Hersteller abgestimmt sind.


3. Produktleistung Produkthaftung
Sofern die Produktleistung nicht in unseren Katalogen oder Prospekten etc. konkret festgelegt ist, müssen die Anforderungen an unsere Räder und Rollen bzw. deren Bauteile mit uns vereinbart werden.
Richtungsweisend hierbei sind die einschlägigen DIN-, ISO- und CEN-Normen sowie die Güterrichtlinie RAL-RG607/10.

4. Produktwartung Produkthaftung
Räder und Rollen müssen je nach Erfordernis regelmäßig gewartet werden

  • durch Nachfetten von Lagerstellen.
  • durch Nachstellen von lösbaren Verbindungen.

Es dürfen nur solche Reinigungsmittel verwendet werden, die keine korrosionsfördernde und schädliche Bestandteile enthalten. Räder und Rollen bzw. deren Bauteile sind zu ersetzen, sobald Funktionsstörungen auftreten.

5. Informations- und Instruktionspflichten Produkthaftung
Zur Erfüllung der Informations- und Instruktionspflichten sowie der Wartungsarbeiten nach dem Produkthaftungsgesetz stehen unsere Kataloge mit Produkt- und Benutzerinformationen zur Verfügung.

Zur Sicherstellung der Funktion unserer Räder und Rollen ist der Handel gehalten, diese Information zur Produkthaftung und die Benutzerinformation zu beachten, bei Bedarf vom Hersteller anzufordern und an den Weiterverarbeiter bzw. Benutzer auszuhändigen.
Zur Sicherstellung der Funktion unserer Räder und Rollen sind Verarbeiter gehalten, diese Information zur Produkthaftung und die Benutzerinformation zu beachten und bei Bedarf vom Hersteller oder Handel anzufordern und an den Benutzer weiterzugeben.